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BVerwG, 31.03.1959 - IV B 316.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente - Unterzeichnung eines Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts im Verfahren vor den Lastenausgleichsbehörden - Verstoß gegen den Vertretungszwang
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- BVerwG, 08.02.1957 - IV C 318.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.03.1959 - IV B 316.58
Denn von einem Revisionsverfahren ist im Anschluß an die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1957 undvom 3. Juni 1958 - BVerwG IV C 318.56 und BVerwG V C 313.57 - (…veröffentlicht in NJW 1957, S. 1374 bzw. DÖV 1958, S. 737) eine weitere Klärung der Frage zu erwarten, unter welchen Umständen ein Rechtsmittelverzicht im Verfahren vor den Lastenausgleichsbehörden wirksam ist. - BVerwG, 03.06.1958 - V C 313.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.03.1959 - IV B 316.58
Denn von einem Revisionsverfahren ist im Anschluß an die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1957 undvom 3. Juni 1958 - BVerwG IV C 318.56 und BVerwG V C 313.57 - (veröffentlicht in NJW 1957, S. 1374 bzw. DÖV 1958, S. 737) eine weitere Klärung der Frage zu erwarten, unter welchen Umständen ein Rechtsmittelverzicht im Verfahren vor den Lastenausgleichsbehörden wirksam ist.